- Die Lieferungen und Leistungen der albos computer gmbh erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ergänzend wird auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller Bezug genommen.
- Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung werden die Bedingungen angenommen. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Die Angebote der albos computer gmbh sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit sowie -fristen und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, spätestens jedoch durch Annahme der Leistung durch den Kunden zustande. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag unserer Bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat. Sie verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
- Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen albos computer gmbh hergeleitet werden können.
- Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt albos computer gmbh ausdrücklich vorbehalten.
- Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der albos computer gmbh vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Der Liefertermin verlängert sich bei derartigen Ereignissen entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. In diesem Falle wird auch eine eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des vorhergesehenen Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Der Kunde kann nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens einem Monat unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten, wenn wir mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten sollte.
- Der Versand erfolgt nach unserer Wahl in der Regel ab dem jeweiligen Firmensitz. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von acht Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.
- Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
- Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Versicherungen, Bearbeitungspauschalen werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste berechnet.
- Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Im übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht albos computer gmbh ohne weiterer Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- albos computer gmbh ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden albos computer gmbh Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Eine Aufrechnung, Minderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter Mängelrügen oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
- albos computer gmbh behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
- Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der albos computer gmbh hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten.
- Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Produkten erwirbt albos computer gmbh Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
- Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von uns an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch albos computer gmbh gelten nicht als Vertragsrücktritt.
- Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an albos computer gmbh ab. Er bleibt zum Einzug auch nach der Abtretung berechtigt. Auf Verlangen von albos computer gmbh wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.
- Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von albos computer gmbh. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit uns über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an uns abgetreten.
- albos computer gmbh gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Jedoch ist es insbesondere bei Software nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler dieser unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
- albos computer gmbh gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
- Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir weitergehende Garantiezusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung (wie Bedienungsfehler, falsche Verbrauchs- oder Zubehörmaterialien), betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen zurückzuführen sind sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder Siegel unleserlich gemacht bzw. entfernt werden.
- Im Garantiefall entscheidet albos computer gmbh über Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Beseitigen wir Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft.
- Im Falle der Nachbesserung übernimmt albos computer gmbh die Ersatzteil- und Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, kommt der Kunde für die Aufwendungen auf. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu unseren jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.
- Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation werden durch uns nicht getragen. Ferner haften wir nicht für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung.
- Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anders ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. albos computer gmbh haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt.
-Soweit nichts anders vereinbart, übernimmt albos computer gmbh keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
- Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter erhoben werden. Etwaige Gerichtskosten sind angemessen zu bevorschussen.
- albos computer gmbh gewährleistet, daß wir die anläßlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern und nutzen sowie zu eigenen Marketingzwecken verwenden. Kundendaten geben wir nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke an verbundene Unternehmen weiter.
Von albos computer gmbh gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr der Ware ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware angibt, obliegt es dem Kunden in seiner Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber albos computer gmbh.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz unserer Gesellschaft. albos computer gmbh ist jedoch berechtigt, den Kunden an jeden anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
- Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.